Corona: Gut zu wissen
Allgemeine Informationen
Berliner Promenade - Fotolia.com, Petair
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Saarbrücken während Corona besuchen - aber sicher!
Hier finden Sie eine Übersicht über die aktuell geltenden Regelungen sowie über Einrichtungen und Dienstleistungen, die Ihnen auch während der Corona-Pandemie aktuell in Saarbrücken zur Verfügung stehen. Bitte beachten Sie auch die Seiten der einzelnen Anbieter.
Die saarländische Landesregierung hat am Freitag, 30. Oktober, eine neue Rechtsverordnung zur Eindämmung der Corona-Pandemie beschlossen. Sie tritt ab Montag, 2. November, in Kraft. Zuvor gab es eine Abstimmung zwischen dem Bund un den Ländern. Sie regelt weitere Kontaktbeschränkungen sowie die Schließung von Gastronomiebetrieben, Dienstleistungsbetrieben im Bereich der Körperpflege (Ausnahme: Friseure) sowie Freizeiteinrichtungen.
Regelungen ab Montag, 2. November, kurz zusammengefasst
- Gaststätten, Kneipen und Bars werden geschlossen. Lieferung und Abholung von Speisen bleiben gestattet.
- Geschlossen werden außerdem alle Museen, Theater, Konzerthäuser, Kinos, Schwimmbäderm Saunen und Fitnesstudios
- Stadtführungen dürfen nicht stattfinden
- Hotels und Pensionen dürfen keine Touristen mehr aufnehmen
https://www.deutschertourismusverband.de/service/coronavirus/uebersicht-zu-behoerdlichen-massnahmen.html - Messe, Tagungen und Kongresse dürfen nicht stattfinden
- Alle anderen Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen, werden untersagt
- zur Reduzierung von Kontakten sind im öffentlichen Raum Treffen nur aus zwei Haushalten oder dem familiären Bezugskreis und mit maximal 10 Personen erlaubt
- im privaten Raum dürfen sich Angehörige einen Hausstandes nur mit zusätzlich fünf weiteren Personen aus einem Hausstand oder dem familiären Bezugskreis treffen
- Einzelhändler dürfen ihre Geschäfte weiter öffnen, jedoch unter Einhaltung der 10qm-Regel pro Person und Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern.
- außerdem geöffnet bleiben Spielplätze, Wildparks, Zoos, Bibliotheken