Neuwahl der Regionalversammlung des Regionalverbandes Saarbrücken
Dieser Termin wurde am Freitag, 29. Mai, in einer Sonderausgabe des Amtsblattes des Saarlandes veröffentlicht.
In der Folge hat die Regionalverbandswahlleiterin die Bekanntmachung über die Einreichung von Wahlvorschlägen zur Wahl der Regionalversammlung am 30. August 2026 veröffentlicht. (Wahlen : Regionalverband Saarbrücken)
Wahlhelfende gesucht
Für die Organisation und Durchführung der Neuwahl der Regionalversammlung benötigt die Landeshauptstadt rund 1.700 ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer, welche am Wahltag in den 123 Urnenwahllokalen und 70 Briefwahllokalen in Saarbrücken helfen.
Informationen zur Wahlunterstützung und zu den Möglichkeiten, sich als Wahlhelfende zu registrieren finden Sie hier: saarbruecken.de/wahlhelfer
Wahlvorschläge nur beim Regionalverband
Wahlvorschläge für die Wahl der Regionalversammlung am 30. August 2026 können bis spätestens 25. Juni 2026, 18 Uhr, und nur bei der Regionalverbandswahlleiterin des Regionalverbandes Saarbrücken, Schlossplatz 12, Saarbrücker Schloss, Nordflügel, EG, Zimmer 0.11 (Wahlamt), eingereicht werden.
Wählbarkeitsbescheinigungen
Wählbarkeitsbescheinigungen für Personen mit Erstwohnsitz in der Landeshauptstadt Saarbrücken können während der Öffnungszeiten beim Sachgebiet Wahlen beantragt bzw. abgeholt werden.
Das Sachgebiet Wahlen finden Sie ab Mittwoch, 10. Juni 2026, unter der neuen Adresse: Gerberstraße 4 (4. OG / Dachgeschoss), 66111 Saarbrücken
zu folgenden Öffnungszeiten:
- Montag, 8.30 Uhr bis 12 Uhr und 13.30 bis 15.30 Uhr
- Dienstag, 8.30 Uhr bis 12 Uhr und 13.30 bis 15.30 Uhr
- Mittwoch, 8.30 Uhr bis 12 Uhr und 13.30 bis 15.30 Uhr
- Donnerstag, 8 bis 18 Uhr
- Freitag, 8.30 Uhr bis 12 Uhr
Unterstützungsunterschriften
Zur Unterstützung eines Wahlvorschlags können sich Wahlberechtigte ab dem auf den Tag der Einreichung des Wahlvorschlags folgenden Tag, bis zum 25. Juni 2026, 18 Uhr, persönlich und handschriftlich in eine beim Wahlamt des Regionalverbands im Saarbrücker Schloss, Nordflügel, EG, Zimmer 0.11, während der allgemeinen Dienststunden ausliegenden Liste für den jeweiligen Wahlvorschlag eintragen.
Wahlberechtigte Personen mit Erstwohnsitz in Saarbrücken können Ihre Unterstützungsunterschrift zu den Öffnungszeiten in den Bürgerämtern der Landeshauptstadt einreichen. Zusätzlich ist die Rathausinformation für die Abgabe von Unterstützungsunterschriften im Rathaus St. Johann zu folgenden Zeiten geöffnet:
- Samstag 6. Juni: von 9 bis 12 Uhr
- Samstag 13. Juni: von 9 bis 12 Uhr
- Samstag, 20. Juni: von 9 bis 12 Uhr
Zum Nachweis der Identität und Wahlberechtigung haben die Unterzeichnerin und der Unterzeichner ihren Personalausweis bzw. Reisepass vorzulegen. Bei der Eintragung müssen Vor- und Familienname, Wohnort und Wohnung persönlich und handschriftlich angegeben werden.
Hauptamt
WahlenKohlwaagstraße 4
66111 Saarbrücken
Telefon:
+49 681 905-3440
Fax:
+49 681 905-3266
E-Mail:
wahlen@saarbruecken.de
Website:
https://www.saarbruecken.de/de/rathaus/stadtpolitik/wahlen