Über den digitalen Bauantrag
Gemäß § 1a der Bauvorlagenverordnung des Saarlandes stellt die elektronische Einreichung von Bauanträgen den Regelfall dar.
Ab 1. Juli 2026 werden in Umsetzung dieser gesetzlichen Vorgaben nur noch digitale Bauanträge beziehungsweise Anzeigen angenommen.
Falls eine Antragsart online nicht angeboten wird, kann der Antrag oder die Anzeige in herkömmlicher Papierform gestellt werden.
Eine Einreichung in Papierform für Antragsarten, die digital angeboten werden, ist nur noch zulässig, sofern die Unzumutbarkeit der Einreichung in Papierform nachgewiesen wird (§ 1a Abs. 7 BauVorlVO). Eine Unzumutbarkeit kann etwa vorliegen, wenn eine Privatperson ohne Beteiligung eines Entwurfsverfassenden wenig umfangreiche Anträge beispielsweise einen Antrag auf Vorbescheid für ein Vorhaben wie zum Beispiel eine Garage oder ein kleines Lagergebäude einreichen möchte.
Entwurfsverfassende, für die ein digitaler Antrag unzumutbar sein könnte, können sich gerne vorab zur Klärung an uns wenden.
Bei Fragen dazu, richten Sie diese bitte an:
Bauberatung
Telefon:
+49 681 9051 629
E-Mail:
bauberatung@saarbruecken.de
Sollten Sie einen digitalen Bauantrag als beauftragte Planfertigerin oder beauftragter Planfertiger einreichen, müssen Sie als Teil der Bauvorlagen eine entsprechende Vollmacht der Bauherrschaft hochladen.
Bauantrag stellen
Beachten Sie bitte nachfolgende Hinweise zur Erstellung des digitalen Bauantrags. Zum Antrag selbst gelangen Sie weiter unten auf dieser Seite.
So können Sie einen digitalen Bauantrag stellen:
- Grundstücksdaten (Gemarkung, Flur, Flurstücknummern) ermitteln
- Erhebungsbogen Baustatistik ausfüllen und zum Upload verfügbar machen
- Bauvorlagen gemäß Merkblatt und Nutzungsbedingungen vorbereiten
- gegebenenfalls notwendige Anträge (Baulast, Abweichungen, Befreiungen) zum Upload verfügbar machen
- gegebenenfalls erforderliche Vollmacht der Bauherrschaft zum Upload verfügbar machen
- Antragsmaske online ausfüllen und Bauvorlagen hochladen
- Antrag online absenden
- Per E-Mail erhalten Sie dann einen Freischaltlink – mit diesem den Antrag freischalten
Datenschutz
Durch die Nutzung der online Antragstellung bestätigen Sie, dass Sie sowohl die Nutzungsbedingungen zur Kenntnis genommen beziehungsweise Ihrem Vollmachtgeber zur Kenntnis gegeben haben, als auch die Hinweise zum Datenschutz.
Anleitung und weitere Informationen
Weitere Formulare und Bauvorlagen
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Vollmacht, Digitaler Bauntrag für Planfertigerinnen und Planfertiger
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Antrag auf Abweichung, Ausnahme oder Befreiung
Digitaler Bauantrag: Antrag auf Abweichung, Ausnahme oder Befreiung
Downloadapplication/pdf - ca. 95,64 KB
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Antrag auf Eintragung Baulast
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Baulastenauskunft, Ergänzungsbogen
- Erhebungsbogen Baustatistik
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Anzeige Beseitigung von Anlagen
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Anzeige gem. § 61 LBO